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VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 A 2004/01 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung eines qualifizierten Dienstunfalls
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 37 Abs 1 S 1 BeamtVG; § 43 BeamtVG; § 43a BeamtVG; § 49 Abs 1 S 2 BeamtVG; § 80 Abs 3 S 2 GemO ND
Dienstunfall; qualifizierter Dienstunfall; Schadensausgleich; Unfallentschädigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 17.98
Dienstunfall, qualifizierter -; Angriff, rechtswidriger - als Voraussetzung eines …
Auszug aus VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 A 2004/01
Das Gericht vermag auch unter Würdigung der konkreten Verhältnisse am Unfallort keine Lebensgefahr besonderer Art festzustellen, wobei nicht unberücksichtigt bleiben kann, dass die Gefährdung weit über das "normale Maß" hinausgegangen sein müsste und die Tätigkeit als Feuerwehrbeamter bereits eine gewisse Gefährdungsvorbelastung - ein allgemeines Berufsrisiko (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 8. Oktober 1998 - 2 C 17/98 -) - in sich trägt. - OVG Niedersachsen, 26.01.1993 - 5 L 2634/91
Polizeibeamter; Sondereinsatzkommando; Erhöhtes Ruhegehalt; Übung; Fehler; …
Auszug aus VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 A 2004/01
Auch wenn dies nicht in einem statistischen Sinne derart zu verstehen ist, dass der Todesfall als Folge der betreffenden Dienstverrichtung häufiger eintritt als der Überlebensfall, so muss der Verlust des Lebens aber doch typischerweise mit dem besonderen Charakter der Dienstverrichtung verbunden sein; dies ist beispielsweise bei der Entschärfung von Sprengkörpern, der Verfolgung bewaffneter Verbrecher, der Bergung aus einem brennendem Gebäude oder beim Betreten der Fahrbahn der Autobahn der Fall (vgl. NdsOVG, Urteil vom 26. Januar 2003 - 5 L 2634/91 -).